Sozialgerichte.org

Alle Sozialgerichte in Deutschland

Welches Sozialgericht ist zuständig?

Wohnort eingeben. Sie bekommen das zuständige Sozialgericht mit Anschrift, Telefon und Rechtsantragstelle.

Nach Bundesland

Häufig gesucht

So bestimmt sich die Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Sozialgericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klage Ihren Sitz oder Wohnsitz haben (§ 57 Abs. 1 SGG).

Vor der Klage steht fast immer der Widerspruch bei der Behörde. Die Klage richtet sich dann gegen den Widerspruchsbescheid und muss innerhalb eines Monats erhoben werden (§ 87 SGG).

Gut zu wissen

  • Klage erheben

    Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).

    Ratgeber lesen
  • Kostenfrei

    Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).

    Ratgeber lesen
  • Eilantrag

    Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).

    Ratgeber lesen
  • Untätigkeitsklage

    Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).

    Ratgeber lesen