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Ratgeber · Stand 30.09.2026

Eilantrag beim Sozialgericht

Ein Klageverfahren kann Monate dauern. Wenn es nicht warten kann, etwa weil Leistungen fehlen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz.

Rechtsgrundlage
§ 86b SGG
Wann
Eilbedürftigkeit
Anwalt
nicht nötig

Zwei Arten von Eilanträgen

  • Hat Ihr Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, kann das Gericht sie auf Antrag anordnen, etwa wenn eine Leistung aufgehoben wurde (§ 86b Abs. 1 SGG).
  • Geht es darum, eine Leistung erst zu bekommen, kann das Gericht eine einstweilige Anordnung treffen, wenn sonst die Verwirklichung Ihres Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde (§ 86b Abs. 2 SGG).

So stellen Sie den Antrag

  • Beim Sozialgericht an Ihrem Wohnsitz, schriftlich oder bei der Rechtsantragstelle.
  • Begründen Sie, warum es eilt (zum Beispiel fehlende Miete oder Lebensmittel) und warum Ihnen die Leistung zusteht. Legen Sie Bescheid, Widerspruch und Nachweise bei.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet das zuständige Gericht.

Häufige Fragen

Wann kann ich einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen?

Wenn Sie nicht auf das Hauptverfahren warten können: entweder um die aufschiebende Wirkung Ihres Widerspruchs anordnen zu lassen (§ 86b Abs. 1 SGG) oder um eine einstweilige Anordnung zu erreichen (§ 86b Abs. 2 SGG).

Brauche ich für den Eilantrag einen Anwalt?

Nein. Vor dem Sozialgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 73 Abs. 1 SGG); die Rechtsantragstelle hilft beim Formulieren.

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