Ratgeber
Fristen, Kosten und Ablauf, kurz erklärt und mit den Paragrafen belegt.
- 1 MonatKlage beim SozialgerichtGegen Bescheide von Jobcenter, Rentenversicherung, Krankenkasse oder Pflegekasse legen Sie zuerst Widerspruch ein. Bleibt es bei der Ablehnung, können Sie beim Sozialgericht klagen.
- 0 €Kosten beim SozialgerichtWer als Versicherter oder Leistungsempfänger klagt, zahlt keine Gerichtskosten. Einen Anwalt brauchen Sie nicht, können ihn aber beauftragen.
- § 86b SGGEilantrag beim SozialgerichtEin Klageverfahren kann Monate dauern. Wenn es nicht warten kann, etwa weil Leistungen fehlen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz.
- 6 MonateUntätigkeitsklageBleibt ein Antrag oder Widerspruch ohne Entscheidung liegen, können Sie das Sozialgericht einschalten. Das Gesetz nennt feste Wartezeiten.