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Bayern

Sozialgericht Würzburg

Zuständig für 308 Städte und Gemeinden mit rund 1.318.817 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Würzburg
Ludwigstraße 33
97070 Würzburg
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung (um vorherige telefonische Terminabsprache wird gebeten)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung (um vorherige telefonische Terminabsprache wird gebeten)
+49 931 3087-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-wue.bayern.de
Fax
+49 931 3087-300
Postanschrift

97014 Würzburg
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Würzburg zuständig, festgelegt in Art. 1 Bayerisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Würzburg?

Anschrift: Ludwigstraße 33, 97070 Würzburg. Telefon: +49 931 3087-0. Servicezeiten: Mo–Fr 8–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung (um vorherige telefonische Terminabsprache wird gebeten). E-Mail (Poststelle): poststelle@sg-wue.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Würzburg zuständig?

Für 308 Städte und Gemeinden, darunter Würzburg, Aschaffenburg, Schweinfurt, Bad Kissingen, Kitzingen, Alzenau, Großostheim, Bad Neustadt a. d. Saale und weitere.

Hat das Sozialgericht Würzburg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung (um vorherige telefonische Terminabsprache wird gebeten). Telefon: +49 931 3087-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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