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Bayern

Sozialgericht Nürnberg

Zuständig für 210 Städte und Gemeinden mit rund 1.795.909 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Nürnberg
Weintraubengasse 1
90403 Nürnberg
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Servicezeiten
Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
+49 911 20583-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-n.bayern.de
Fax
+49 911 20583-303
Postanschrift
Postfach 81 04 05
90249 Nürnberg
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Nürnberg zuständig, festgelegt in Art. 1 Bayerisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Nürnberg?

Anschrift: Weintraubengasse 1, 90403 Nürnberg. Telefon: +49 911 20583-0. Servicezeiten: Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung. E-Mail (Poststelle): poststelle@sg-n.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Nürnberg zuständig?

Für 210 Städte und Gemeinden, darunter Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, Ansbach, Zirndorf, Lauf a. d. Pegnitz, Roth und weitere.

Hat das Sozialgericht Nürnberg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8.30–11.30 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung. Telefon: +49 911 20583-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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