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Bayern

Sozialgericht Regensburg

Zuständig für 226 Städte und Gemeinden mit rund 1.121.379 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Regensburg
Safferlingstraße 23
93053 Regensburg
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–11.30 Uhr; Mo–Do nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–11.30 Uhr; Mo–Do nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
+49 941 89937-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-r.bayern.de
Fax
+49 941 89937-511
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Regensburg zuständig, festgelegt in Art. 1 Bayerisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Regensburg?

Anschrift: Safferlingstraße 23, 93053 Regensburg. Telefon: +49 941 89937-0. Servicezeiten: Mo–Fr 8–11.30 Uhr; Mo–Do nachmittags nach telefonischer Vereinbarung. E-Mail (Poststelle): poststelle@sg-r.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Regensburg zuständig?

Für 226 Städte und Gemeinden, darunter Regensburg, Amberg, Weiden i. d. OPf., Neumarkt i. d. OPf., Schwandorf, Sulzbach-Rosenberg, Cham, Regenstauf und weitere.

Hat das Sozialgericht Regensburg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8–11.30 Uhr; Mo–Do nachmittags nach telefonischer Vereinbarung. Telefon: +49 941 89937-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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