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Neumarkt i. d. OPf. · Landkreis Neumarkt i. d. OPf. · 41.103 Einwohner

Sozialgericht für Neumarkt i. d. OPf.

Zuständig ist das Sozialgericht Regensburg mit Sitz in Regensburg.

Postleitzahlen in Neumarkt i. d. OPf.: 92318

Sozialgericht Regensburg

Anschrift
Sozialgericht Regensburg
Safferlingstraße 23
93053 Regensburg
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–11.30 Uhr; Mo–Do nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–11.30 Uhr; Mo–Do nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
+49 941 89937-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-r.bayern.de
Fax
+49 941 89937-511
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Neumarkt i. d. OPf. zuständig?

Für Neumarkt i. d. OPf. (Landkreis Neumarkt i. d. OPf.) ist das Sozialgericht Regensburg zuständig, Safferlingstraße 23, 93053 Regensburg, Telefon +49 941 89937-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neumarkt i. d. OPf.?

Zur Gemeinde Neumarkt i. d. OPf. gehören die Postleitzahlen 92318. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Regensburg geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–11.30 Uhr; Mo–Do nachmittags nach telefonischer Vereinbarung.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neumarkt i. d. OPf. geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Regensburg ist Mo–Fr 8–11.30 Uhr; Mo–Do nachmittags nach telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Regensburg