Schwandorf · Landkreis Schwandorf · 29.877 Einwohner
Sozialgericht für Schwandorf
Zuständig ist das Sozialgericht Regensburg mit Sitz in Regensburg.
Postleitzahlen in Schwandorf: 92421
Sozialgericht Regensburg
- Anschrift
- Sozialgericht Regensburg
Safferlingstraße 23
93053 Regensburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 941 89937-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8–11.30 Uhr; Mo–Do nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 8–11.30 Uhr; Mo–Do nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
+49 941 89937-0 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sg-r.bayern.de
- Fax
- +49 941 89937-511
- Website des Gerichts
- lsg.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Schwandorf zuständig?
Für Schwandorf (Landkreis Schwandorf) ist das Sozialgericht Regensburg zuständig, Safferlingstraße 23, 93053 Regensburg, Telefon +49 941 89937-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Schwandorf?
Zur Gemeinde Schwandorf gehören die Postleitzahlen 92421. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Regensburg geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 8–11.30 Uhr; Mo–Do nachmittags nach telefonischer Vereinbarung.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Schwandorf geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Regensburg ist Mo–Fr 8–11.30 Uhr; Mo–Do nachmittags nach telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).