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Bayern

Sozialgericht Landshut

Zuständig für 258 Städte und Gemeinden mit rund 1.259.204 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Landshut
Seligenthaler Straße 10
84034 Landshut
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
+49 871 40895-01
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-la.bayern.de
Fax
+49 871 40895-172
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Landshut zuständig, festgelegt in Art. 1 Bayerisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Landshut?

Anschrift: Seligenthaler Straße 10, 84034 Landshut. Telefon: +49 871 40895-01. Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. E-Mail (Poststelle): poststelle@sg-la.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Landshut zuständig?

Für 258 Städte und Gemeinden, darunter Landshut, Passau, Straubing, Deggendorf, Dingolfing, Vilshofen an der Donau, Kelheim, Pocking und weitere.

Hat das Sozialgericht Landshut eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. Telefon: +49 871 40895-01. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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