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Landau a. d. Isar · Landkreis Dingolfing-Landau · 14.801 Einwohner

Sozialgericht für Landau a. d. Isar

Zuständig ist das Sozialgericht Landshut mit Sitz in Landshut.

Postleitzahlen in Landau a. d. Isar: 94405

Sozialgericht Landshut

Anschrift
Sozialgericht Landshut
Seligenthaler Straße 10
84034 Landshut
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
+49 871 40895-01
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-la.bayern.de
Fax
+49 871 40895-172
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Landau a. d. Isar zuständig?

Für Landau a. d. Isar (Landkreis Dingolfing-Landau) ist das Sozialgericht Landshut zuständig, Seligenthaler Straße 10, 84034 Landshut, Telefon +49 871 40895-01.

Welche Postleitzahlen gehören zu Landau a. d. Isar?

Zur Gemeinde Landau a. d. Isar gehören die Postleitzahlen 94405. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Landshut geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Landau a. d. Isar geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Landshut ist Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Landshut