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Neustadt a. d. Donau · Landkreis Kelheim · 14.778 Einwohner

Sozialgericht für Neustadt a. d. Donau

Zuständig ist das Sozialgericht Landshut mit Sitz in Landshut.

Postleitzahlen in Neustadt a. d. Donau: 93333

Sozialgericht Landshut

Anschrift
Sozialgericht Landshut
Seligenthaler Straße 10
84034 Landshut
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
+49 871 40895-01
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-la.bayern.de
Fax
+49 871 40895-172
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Neustadt a. d. Donau zuständig?

Für Neustadt a. d. Donau (Landkreis Kelheim) ist das Sozialgericht Landshut zuständig, Seligenthaler Straße 10, 84034 Landshut, Telefon +49 871 40895-01.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neustadt a. d. Donau?

Zur Gemeinde Neustadt a. d. Donau gehören die Postleitzahlen 93333. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Landshut geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neustadt a. d. Donau geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Landshut ist Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Landshut