Straubing · Straubing · 49.002 Einwohner
Sozialgericht für Straubing
Zuständig ist das Sozialgericht Landshut mit Sitz in Landshut.
Postleitzahlen in Straubing: 94315
Sozialgericht Landshut
- Anschrift
- Sozialgericht Landshut
Seligenthaler Straße 10
84034 Landshut
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 871 40895-01
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
+49 871 40895-01 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sg-la.bayern.de
- Fax
- +49 871 40895-172
- Website des Gerichts
- lsg.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Straubing zuständig?
Für Straubing (Straubing) ist das Sozialgericht Landshut zuständig, Seligenthaler Straße 10, 84034 Landshut, Telefon +49 871 40895-01.
Welche Postleitzahlen gehören zu Straubing?
Zur Gemeinde Straubing gehören die Postleitzahlen 94315. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Landshut geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Straubing geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Landshut ist Mo–Fr 8–12 Uhr; Di zusätzlich 13–15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).