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Bayern

Sozialgericht Augsburg

Zuständig für 340 Städte und Gemeinden mit rund 1.933.313 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Augsburg
Holbeinstraße 12
86150 Augsburg
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–11.30 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvergabe
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–11.30 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvergabe
+49 821 3444-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-a.bayern.de
Fax
+49 821 3444-200
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Augsburg zuständig, festgelegt in Art. 1 Bayerisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Augsburg?

Anschrift: Holbeinstraße 12, 86150 Augsburg. Telefon: +49 821 3444-0. Servicezeiten: Mo–Fr 9–11.30 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvergabe. E-Mail (Poststelle): poststelle@sg-a.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Augsburg zuständig?

Für 340 Städte und Gemeinden, darunter Augsburg, Kempten (Allgäu), Neu-Ulm, Kaufbeuren, Memmingen, Friedberg, Königsbrunn, Lindau (Bodensee) und weitere.

Hat das Sozialgericht Augsburg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–11.30 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvergabe. Telefon: +49 821 3444-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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