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Schwabmünchen · Landkreis Augsburg · 15.277 Einwohner

Sozialgericht für Schwabmünchen

Zuständig ist das Sozialgericht Augsburg mit Sitz in Augsburg.

Postleitzahlen in Schwabmünchen: 86830

Sozialgericht Augsburg

Anschrift
Sozialgericht Augsburg
Holbeinstraße 12
86150 Augsburg
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–11.30 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvergabe
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–11.30 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvergabe
+49 821 3444-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@sg-a.bayern.de
Fax
+49 821 3444-200
Website des Gerichts
lsg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Schwabmünchen zuständig?

Für Schwabmünchen (Landkreis Augsburg) ist das Sozialgericht Augsburg zuständig, Holbeinstraße 12, 86150 Augsburg, Telefon +49 821 3444-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schwabmünchen?

Zur Gemeinde Schwabmünchen gehören die Postleitzahlen 86830. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Augsburg geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 9–11.30 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvergabe.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Schwabmünchen geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Augsburg ist Mo–Fr 9–11.30 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvergabe erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Augsburg