Sonthofen · Landkreis Oberallgäu · 21.734 Einwohner
Sozialgericht für Sonthofen
Zuständig ist das Sozialgericht Augsburg mit Sitz in Augsburg.
Postleitzahlen in Sonthofen: 87527
Sozialgericht Augsburg
- Anschrift
- Sozialgericht Augsburg
Holbeinstraße 12
86150 Augsburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 821 3444-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9–11.30 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvergabe
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9–11.30 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvergabe
+49 821 3444-0 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sg-a.bayern.de
- Fax
- +49 821 3444-200
- Website des Gerichts
- lsg.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Sonthofen zuständig?
Für Sonthofen (Landkreis Oberallgäu) ist das Sozialgericht Augsburg zuständig, Holbeinstraße 12, 86150 Augsburg, Telefon +49 821 3444-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Sonthofen?
Zur Gemeinde Sonthofen gehören die Postleitzahlen 87527. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Augsburg geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 9–11.30 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvergabe.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Sonthofen geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Augsburg ist Mo–Fr 9–11.30 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvergabe erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Augsburg
- Kaufbeuren
- Kempten (Allgäu)
- Memmingen
- Aichach
- Friedberg
- Kissing
- Mering
- Bobingen
- Diedorf
- Gersthofen
- Königsbrunn
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- Stadtbergen
- Dillingen a. d. Donau
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