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Baden-Württemberg

Sozialgericht Stuttgart

Zuständig für 102 Städte und Gemeinden mit rund 1.985.127 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Stuttgart
Theodor-Heuss-Straße 2
70174 Stuttgart
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Rechtsantragstelle
Di und Do 9:00–11:00 Uhr; Termine vorab telefonisch vereinbaren
+49 711 89230-0
Fax
+49 711 89230-199

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Stuttgart zuständig, festgelegt in § 1 Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz Baden-Württemberg.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Stuttgart?

Anschrift: Theodor-Heuss-Straße 2, 70174 Stuttgart. Telefon: +49 711 89230-0. E-Mail (Poststelle): poststelle@sgstuttgart.justiz.bwl.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Stuttgart zuständig?

Für 102 Städte und Gemeinden, darunter Stuttgart, Esslingen am Neckar, Sindelfingen, Waiblingen, Böblingen, Leonberg, Fellbach, Filderstadt und weitere.

Hat das Sozialgericht Stuttgart eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Di und Do 9:00–11:00 Uhr; Termine vorab telefonisch vereinbaren. Telefon: +49 711 89230-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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