Backnang · Rems-Murr-Kreis · 38.818 Einwohner
Sozialgericht für Backnang
Zuständig ist das Sozialgericht Stuttgart mit Sitz in Stuttgart.
Postleitzahlen in Backnang: 71522
Sozialgericht Stuttgart
- Anschrift
- Sozialgericht Stuttgart
Theodor-Heuss-Straße 2
70174 Stuttgart
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 711 89230-0
- Servicezeiten
- Infothek Mo–Do 8:30–15:00 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Di und Do 9:00–11:00 Uhr; Termine vorab telefonisch vereinbaren
+49 711 89230-0 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sgstuttgart.justiz.bwl.de
- Fax
- +49 711 89230-199
- Website des Gerichts
- sozialgericht-stuttgart.justiz-bw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Backnang zuständig?
Für Backnang (Rems-Murr-Kreis) ist das Sozialgericht Stuttgart zuständig, Theodor-Heuss-Straße 2, 70174 Stuttgart, Telefon +49 711 89230-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Backnang?
Zur Gemeinde Backnang gehören die Postleitzahlen 71522. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Stuttgart geöffnet?
Servicezeiten: Infothek Mo–Do 8:30–15:00 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Backnang geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Stuttgart ist Di und Do 9:00–11:00 Uhr; Termine vorab telefonisch vereinbaren erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Stuttgart
- Böblingen
- Leonberg
- Renningen
- Rutesheim
- Schönaich
- Sindelfingen
- Weil der Stadt
- Gärtringen
- Herrenberg
- Holzgerlingen
- Denkendorf
- Esslingen am Neckar
- Neuhausen auf den Fildern
- Wernau (Neckar)
- Filderstadt
- Leinfelden-Echterdingen
- Ostfildern
- Kirchheim unter Teck
- Nürtingen
- Plochingen
- Wendlingen am Neckar
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- Korb
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