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Weil der Stadt · Landkreis Böblingen · 19.353 Einwohner

Sozialgericht für Weil der Stadt

Zuständig ist das Sozialgericht Stuttgart mit Sitz in Stuttgart.

Postleitzahlen in Weil der Stadt: 71263

Sozialgericht Stuttgart

Anschrift
Sozialgericht Stuttgart
Theodor-Heuss-Straße 2
70174 Stuttgart
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Servicezeiten
Infothek Mo–Do 8:30–15:00 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Di und Do 9:00–11:00 Uhr; Termine vorab telefonisch vereinbaren
+49 711 89230-0
Fax
+49 711 89230-199

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Weil der Stadt zuständig?

Für Weil der Stadt (Landkreis Böblingen) ist das Sozialgericht Stuttgart zuständig, Theodor-Heuss-Straße 2, 70174 Stuttgart, Telefon +49 711 89230-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Weil der Stadt?

Zur Gemeinde Weil der Stadt gehören die Postleitzahlen 71263. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Stuttgart geöffnet?

Servicezeiten: Infothek Mo–Do 8:30–15:00 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Weil der Stadt geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Stuttgart ist Di und Do 9:00–11:00 Uhr; Termine vorab telefonisch vereinbaren erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Stuttgart