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Rheinland-Pfalz

Sozialgericht Speyer

Zuständig für 500 Städte und Gemeinden mit rund 1.424.649 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Speyer
Schubertstraße 2
67346 Speyer
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
+49 6232 660-120
Fax
+49 6232 660-222
Website des Gerichts
sgsp.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Speyer zuständig, festgelegt in § 9 Gerichtsorganisationsgesetz Rheinland-Pfalz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Speyer?

Anschrift: Schubertstraße 2, 67346 Speyer. Telefon: +49 6232 660-0. Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags). E-Mail (Poststelle): poststelle.speyer@sozg.mjv.rlp.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Speyer zuständig?

Für 500 Städte und Gemeinden, darunter Ludwigshafen am Rhein, Kaiserslautern, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Landau in der Pfalz, Frankenthal (Pfalz), Pirmasens, Zweibrücken und weitere.

Hat das Sozialgericht Speyer eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Telefon: +49 6232 660-120. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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