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Schifferstadt · Rhein-Pfalz-Kreis · 21.387 Einwohner

Sozialgericht für Schifferstadt

Zuständig ist das Sozialgericht Speyer mit Sitz in Speyer.

Postleitzahlen in Schifferstadt: 67105

Sozialgericht Speyer

Anschrift
Sozialgericht Speyer
Schubertstraße 2
67346 Speyer
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
+49 6232 660-120
Fax
+49 6232 660-222
Website des Gerichts
sgsp.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Schifferstadt zuständig?

Für Schifferstadt (Rhein-Pfalz-Kreis) ist das Sozialgericht Speyer zuständig, Schubertstraße 2, 67346 Speyer, Telefon +49 6232 660-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schifferstadt?

Zur Gemeinde Schifferstadt gehören die Postleitzahlen 67105. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Speyer geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags).

Wann ist die Rechtsantragstelle für Schifferstadt geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Speyer ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Speyer