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Zweibrücken · Zweibrücken · 33.323 Einwohner

Sozialgericht für Zweibrücken

Zuständig ist das Sozialgericht Speyer mit Sitz in Speyer.

Postleitzahlen in Zweibrücken: 66482

Sozialgericht Speyer

Anschrift
Sozialgericht Speyer
Schubertstraße 2
67346 Speyer
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
+49 6232 660-120
Fax
+49 6232 660-222
Website des Gerichts
sgsp.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Zweibrücken zuständig?

Für Zweibrücken (Zweibrücken) ist das Sozialgericht Speyer zuständig, Schubertstraße 2, 67346 Speyer, Telefon +49 6232 660-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Zweibrücken?

Zur Gemeinde Zweibrücken gehören die Postleitzahlen 66482. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Speyer geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags).

Wann ist die Rechtsantragstelle für Zweibrücken geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Speyer ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Speyer