Haßloch · Landkreis Bad Dürkheim · 20.396 Einwohner
Sozialgericht für Haßloch
Zuständig ist das Sozialgericht Speyer mit Sitz in Speyer.
Postleitzahlen in Haßloch: 67454
Sozialgericht Speyer
- Anschrift
- Sozialgericht Speyer
Schubertstraße 2
67346 Speyer
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6232 660-0
- Servicezeiten
- Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags)
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
+49 6232 660-120 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle.speyer@sozg.mjv.rlp.de
- Fax
- +49 6232 660-222
- Website des Gerichts
- sgsp.justiz.rlp.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Haßloch zuständig?
Für Haßloch (Landkreis Bad Dürkheim) ist das Sozialgericht Speyer zuständig, Schubertstraße 2, 67346 Speyer, Telefon +49 6232 660-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Haßloch?
Zur Gemeinde Haßloch gehören die Postleitzahlen 67454. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Speyer geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags).
Wann ist die Rechtsantragstelle für Haßloch geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Speyer ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).