Sozialgerichte.org

Neustadt an der Weinstraße · Neustadt an der Weinstraße · 52.945 Einwohner

Sozialgericht für Neustadt an der Weinstraße

Zuständig ist das Sozialgericht Speyer mit Sitz in Speyer.

Postleitzahlen in Neustadt an der Weinstraße: 67433, 67434, 67435

Sozialgericht Speyer

Anschrift
Sozialgericht Speyer
Schubertstraße 2
67346 Speyer
Auf der Karte zeigen
Servicezeiten
Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
+49 6232 660-120
Fax
+49 6232 660-222
Website des Gerichts
sgsp.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Neustadt an der Weinstraße zuständig?

Für Neustadt an der Weinstraße (Neustadt an der Weinstraße) ist das Sozialgericht Speyer zuständig, Schubertstraße 2, 67346 Speyer, Telefon +49 6232 660-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neustadt an der Weinstraße?

Zur Gemeinde Neustadt an der Weinstraße gehören die Postleitzahlen 67433, 67434, 67435. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Speyer geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags).

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neustadt an der Weinstraße geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Speyer ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Speyer