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Hessen

Sozialgericht Wiesbaden

Zuständig für 49 Städte und Gemeinden mit rund 887.106 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Wiesbaden
Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden
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Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr (Termine nach telefonischer Vereinbarung; Anmeldung an der Pforte)
+49 611 3261 0
Fax
+49 611 32761 7001

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Wiesbaden zuständig, festgelegt in § 4 Hessisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Wiesbaden?

Anschrift: Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden. Telefon: +49 611 3261 0. E-Mail (Poststelle): verwaltung@sg-wiesbaden.justiz.hessen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Wiesbaden zuständig?

Für 49 Städte und Gemeinden, darunter Wiesbaden, Hofheim am Taunus, Limburg a. d. Lahn, Taunusstein, Hattersheim am Main, Kelkheim (Taunus), Idstein, Bad Soden am Taunus und weitere.

Hat das Sozialgericht Wiesbaden eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr (Termine nach telefonischer Vereinbarung; Anmeldung an der Pforte). Telefon: +49 611 3261 0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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