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Hessen

Sozialgericht Darmstadt

Zuständig für 86 Städte und Gemeinden mit rund 1.596.143 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Darmstadt
Steubenplatz 14
64293 Darmstadt
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Servicezeiten
Telefonisch Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr
Rechtsantragstelle
+49 6151 804 02
Fax
+49 611 32761 8515

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Darmstadt zuständig, festgelegt in § 4 Hessisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Darmstadt?

Anschrift: Steubenplatz 14, 64293 Darmstadt. Telefon: +49 6151 804 02. Servicezeiten: Telefonisch Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr. E-Mail (Poststelle): verwaltung@sg-darmstadt.justiz.hessen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Darmstadt zuständig?

Für 86 Städte und Gemeinden, darunter Darmstadt, Offenbach am Main, Rüsselsheim am Main, Rodgau, Dreieich, Bensheim, Langen (Hessen), Neu-Isenburg und weitere.

Hat das Sozialgericht Darmstadt eine Rechtsantragstelle?

Ja. Telefon: +49 6151 804 02. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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