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Baden-Württemberg

Sozialgericht Mannheim

Zuständig für 83 Städte und Gemeinden mit rund 1.177.615 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Mannheim
P 6, 20-21
68161 Mannheim
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Rechtsantragstelle
Termin telefonisch vereinbaren: Mo 9:00–11:00 Uhr, Di und Do zusätzlich 13:00–15:00 Uhr
+49 621 292-2193
Fax
+49 621 292-2933

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Mannheim zuständig, festgelegt in § 1 Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz Baden-Württemberg.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Mannheim?

Anschrift: P 6, 20-21, 68161 Mannheim. Telefon: +49 621 292-0. E-Mail (Poststelle): poststelle@sgmannheim.justiz.bwl.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Mannheim zuständig?

Für 83 Städte und Gemeinden, darunter Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Sinsheim, Wiesloch, Leimen, Mosbach, Schwetzingen und weitere.

Hat das Sozialgericht Mannheim eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Termin telefonisch vereinbaren: Mo 9:00–11:00 Uhr, Di und Do zusätzlich 13:00–15:00 Uhr. Telefon: +49 621 292-2193. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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