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Ketsch · Rhein-Neckar-Kreis · 13.117 Einwohner

Sozialgericht für Ketsch

Zuständig ist das Sozialgericht Mannheim mit Sitz in Mannheim.

Postleitzahlen in Ketsch: 68775

Sozialgericht Mannheim

Anschrift
Sozialgericht Mannheim
P 6, 20-21
68161 Mannheim
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Rechtsantragstelle
Termin telefonisch vereinbaren: Mo 9:00–11:00 Uhr, Di und Do zusätzlich 13:00–15:00 Uhr
+49 621 292-2193
Fax
+49 621 292-2933

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Ketsch zuständig?

Für Ketsch (Rhein-Neckar-Kreis) ist das Sozialgericht Mannheim zuständig, P 6, 20-21, 68161 Mannheim, Telefon +49 621 292-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Ketsch?

Zur Gemeinde Ketsch gehören die Postleitzahlen 68775. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Ketsch geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Mannheim ist Termin telefonisch vereinbaren: Mo 9:00–11:00 Uhr, Di und Do zusätzlich 13:00–15:00 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Mannheim