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Hessen

Sozialgericht Frankfurt am Main

Zuständig für 43 Städte und Gemeinden mit rund 1.418.599 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Frankfurt am Main
Gutleutstraße 136
60327 Frankfurt am Main
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Servicezeiten
Öffnungszeiten Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr; Sprechzeiten Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
+49 69 1535 6789
Fax
+49 611 32761 8518

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Frankfurt am Main zuständig, festgelegt in § 4 Hessisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Frankfurt am Main?

Anschrift: Gutleutstraße 136, 60327 Frankfurt am Main. Telefon: +49 69 1535 0. Servicezeiten: Öffnungszeiten Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr; Sprechzeiten Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Frankfurt am Main zuständig?

Für 43 Städte und Gemeinden, darunter Frankfurt am Main, Hanau, Bad Homburg v. d. Höhe, Oberursel (Taunus), Maintal, Friedrichsdorf, Gelnhausen, Bruchköbel und weitere.

Hat das Sozialgericht Frankfurt am Main eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung. Telefon: +49 69 1535 6789. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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