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Hessen

Sozialgericht Fulda

Zuständig für 62 Städte und Gemeinden mit rund 440.860 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Fulda
Am Hopfengarten 3
36037 Fulda
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Servicezeiten
Telefonisch Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do 13:30–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Di 13:30–15:00 Uhr, Do 9:30–11:30 Uhr
+49 661 924 2514
Fax
+49 611 32761 8524

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Fulda zuständig, festgelegt in § 4 Hessisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Fulda?

Anschrift: Am Hopfengarten 3, 36037 Fulda. Telefon: +49 661 924 2510. Servicezeiten: Telefonisch Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do 13:30–15:30 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@sg-fulda.justiz.hessen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Fulda zuständig?

Für 62 Städte und Gemeinden, darunter Fulda, Bad Hersfeld, Hünfeld, Künzell, Petersberg, Alsfeld, Lauterbach (Hessen), Bebra und weitere.

Hat das Sozialgericht Fulda eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Di 13:30–15:00 Uhr, Do 9:30–11:30 Uhr. Telefon: +49 661 924 2514. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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