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Thüringen

Sozialgericht Gotha

Zuständig für 112 Städte und Gemeinden mit rund 764.591 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Gotha
Bahnhofstraße 3a
99867 Gotha
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Servicezeiten
Sprechzeiten Mo–Fr 9–12 Uhr, Di zusätzlich 13–15 Uhr
E-Mail (Poststelle)
postsggth@thfj.thueringen.de
Fax
+49 361 573551-155
Postanschrift
Postfach 100702
99853 Gotha
Website des Gerichts
sozialgerichte.thueringen.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Gotha zuständig, festgelegt in § 1 Thüringer Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Gotha?

Anschrift: Bahnhofstraße 3a, 99867 Gotha. Telefon: +49 361 573551-0. Servicezeiten: Sprechzeiten Mo–Fr 9–12 Uhr, Di zusätzlich 13–15 Uhr. E-Mail (Poststelle): postsggth@thfj.thueringen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Gotha zuständig?

Für 112 Städte und Gemeinden, darunter Erfurt, Weimar, Gotha, Eisenach, Ilmenau, Arnstadt, Apolda, Bad Salzungen und weitere.

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