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Thüringen

Sozialgericht Altenburg

Zuständig für 223 Städte und Gemeinden mit rund 547.231 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Altenburg
Pauritzer Platz 1
04600 Altenburg
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Servicezeiten
Sprechzeiten Mo–Do 9–12 und 13:30–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr
E-Mail (Poststelle)
postsgabg@thfj.thueringen.de
Fax
+49 361 573583-611
Postanschrift
Postfach 1662
04590 Altenburg
Website des Gerichts
sozialgerichte.thueringen.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Altenburg zuständig, festgelegt in § 1 Thüringer Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Altenburg?

Anschrift: Pauritzer Platz 1, 04600 Altenburg. Telefon: +49 361 573583-600. Servicezeiten: Sprechzeiten Mo–Do 9–12 und 13:30–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): postsgabg@thfj.thueringen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Altenburg zuständig?

Für 223 Städte und Gemeinden, darunter Jena, Gera, Altenburg, Greiz, Zeulenroda-Triebes, Schmölln, Pößneck, Eisenberg und weitere.

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