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Schmölln · Landkreis Altenburger Land · 13.953 Einwohner

Sozialgericht für Schmölln

Zuständig ist das Sozialgericht Altenburg mit Sitz in Altenburg.

Postleitzahlen in Schmölln: 04626

Sozialgericht Altenburg

Anschrift
Sozialgericht Altenburg
Pauritzer Platz 1
04600 Altenburg
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Servicezeiten
Sprechzeiten Mo–Do 9–12 und 13:30–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr
E-Mail (Poststelle)
postsgabg@thfj.thueringen.de
Fax
+49 361 573583-611
Postanschrift
Postfach 1662
04590 Altenburg
Website des Gerichts
sozialgerichte.thueringen.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Schmölln zuständig?

Für Schmölln (Landkreis Altenburger Land) ist das Sozialgericht Altenburg zuständig, Pauritzer Platz 1, 04600 Altenburg, Telefon +49 361 573583-600.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schmölln?

Zur Gemeinde Schmölln gehören die Postleitzahlen 04626. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Altenburg geöffnet?

Servicezeiten: Sprechzeiten Mo–Do 9–12 und 13:30–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Altenburg