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Zeulenroda-Triebes · Landkreis Greiz · 15.677 Einwohner

Sozialgericht für Zeulenroda-Triebes

Zuständig ist das Sozialgericht Altenburg mit Sitz in Altenburg.

Postleitzahlen in Zeulenroda-Triebes: 07937, 07950

Sozialgericht Altenburg

Anschrift
Sozialgericht Altenburg
Pauritzer Platz 1
04600 Altenburg
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Servicezeiten
Sprechzeiten Mo–Do 9–12 und 13:30–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr
E-Mail (Poststelle)
postsgabg@thfj.thueringen.de
Fax
+49 361 573583-611
Postanschrift
Postfach 1662
04590 Altenburg
Website des Gerichts
sozialgerichte.thueringen.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Zeulenroda-Triebes zuständig?

Für Zeulenroda-Triebes (Landkreis Greiz) ist das Sozialgericht Altenburg zuständig, Pauritzer Platz 1, 04600 Altenburg, Telefon +49 361 573583-600.

Welche Postleitzahlen gehören zu Zeulenroda-Triebes?

Zur Gemeinde Zeulenroda-Triebes gehören die Postleitzahlen 07937, 07950. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Altenburg geöffnet?

Servicezeiten: Sprechzeiten Mo–Do 9–12 und 13:30–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Altenburg