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Sachsen-Anhalt

Sozialgericht Dessau-Roßlau

Zuständig für 20 Städte und Gemeinden mit rund 350.131 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Dessau-Roßlau
Willy-Lohmann-Straße 29
06844 Dessau-Roßlau
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Servicezeiten
Geschäftszeiten Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr (Geschäftszeiten laut Gerichtsseite)
+49 340 202-0
Fax
+49 340 202-1720
Postanschrift
Postfach 10 82
06815 Dessau-Roßlau
Website des Gerichts
sg-de.sachsen-anhalt.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Dessau-Roßlau zuständig, festgelegt in § 2 Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz Sachsen-Anhalt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Dessau-Roßlau?

Anschrift: Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau. Telefon: +49 340 202-0. Servicezeiten: Geschäftszeiten Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr. E-Mail (Poststelle): sg-de@justiz.sachsen-anhalt.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Dessau-Roßlau zuständig?

Für 20 Städte und Gemeinden, darunter Dessau-Roßlau, Wittenberg, Bitterfeld-Wolfen, Köthen (Anhalt), Zerbst/Anhalt, Sandersdorf-Brehna, Jessen (Elster), Südliches Anhalt und weitere.

Hat das Sozialgericht Dessau-Roßlau eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr (Geschäftszeiten laut Gerichtsseite). Telefon: +49 340 202-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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