Sachsen-Anhalt
Sozialgericht Dessau-Roßlau
Zuständig für 20 Städte und Gemeinden mit rund 350.131 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Sozialgericht Dessau-Roßlau
Willy-Lohmann-Straße 29
06844 Dessau-Roßlau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 340 202-0
- Servicezeiten
- Geschäftszeiten Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr (Geschäftszeiten laut Gerichtsseite)
+49 340 202-0 - E-Mail (Poststelle)
- sg-de@justiz.sachsen-anhalt.de
- Fax
- +49 340 202-1720
- Postanschrift
- Postfach 10 82
06815 Dessau-Roßlau - Website des Gerichts
- sg-de.sachsen-anhalt.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gerichtsbezirk
Für diese Orte ist das Sozialgericht Dessau-Roßlau zuständig, festgelegt in § 2 Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz Sachsen-Anhalt.
- Dessau-Roßlau75.402 Einw.
- Wittenberg45.249 Einw.
- Bitterfeld-Wolfen36.592 Einw.
- Köthen (Anhalt)24.110 Einw.
- Zerbst/Anhalt21.124 Einw.
- Sandersdorf-Brehna14.130 Einw.
- Jessen (Elster)13.639 Einw.
- Südliches Anhalt12.857 Einw.
- Muldestausee11.540 Einw.
- Gräfenhainichen11.228 Einw.
- Coswig (Anhalt)11.129 Einw.
- Kemberg9.217 Einw.
- Zahna-Elster8.984 Einw.
- Zörbig8.899 Einw.
- Raguhn-Jeßnitz8.702 Einw.
- Oranienbaum-Wörlitz7.998 Einw.
- Bad Schmiedeberg7.941 Einw.
- Osternienburger Land7.928 Einw.
- Aken (Elbe)7.153 Einw.
- Annaburg6.309 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Sozialgericht Dessau-Roßlau?
Anschrift: Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau. Telefon: +49 340 202-0. Servicezeiten: Geschäftszeiten Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr. E-Mail (Poststelle): sg-de@justiz.sachsen-anhalt.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Für welche Orte ist das Sozialgericht Dessau-Roßlau zuständig?
Für 20 Städte und Gemeinden, darunter Dessau-Roßlau, Wittenberg, Bitterfeld-Wolfen, Köthen (Anhalt), Zerbst/Anhalt, Sandersdorf-Brehna, Jessen (Elster), Südliches Anhalt und weitere.
Hat das Sozialgericht Dessau-Roßlau eine Rechtsantragstelle?
Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr (Geschäftszeiten laut Gerichtsseite). Telefon: +49 340 202-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.