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Brandenburg

Sozialgericht Potsdam

Zuständig für 82 Städte und Gemeinden mit rund 828.657 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
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Servicezeiten
Poststelle, Service-Einheiten und Rechtsantragstelle Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8:30–15 Uhr; Fr 8:30–14 Uhr
+49 331 27188-0
Fax
+49 331 27188-444

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Potsdam zuständig, festgelegt in § 1 Brandenburgisches Sozialgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Potsdam?

Anschrift: Rubensstraße 8, 14467 Potsdam. Telefon: +49 331 27188-0. Servicezeiten: Poststelle, Service-Einheiten und Rechtsantragstelle Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Potsdam zuständig?

Für 82 Städte und Gemeinden, darunter Potsdam, Brandenburg an der Havel, Falkensee, Ludwigsfelde, Blankenfelde-Mahlow, Teltow, Werder (Havel), Rathenow und weitere.

Hat das Sozialgericht Potsdam eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Do 8:30–15 Uhr; Fr 8:30–14 Uhr. Telefon: +49 331 27188-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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