Rangsdorf · Landkreis Teltow-Fläming · 11.754 Einwohner
Sozialgericht für Rangsdorf
Zuständig ist das Sozialgericht Potsdam mit Sitz in Potsdam.
Postleitzahlen in Rangsdorf: 15834
Sozialgericht Potsdam
- Anschrift
- Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 331 27188-0
- Servicezeiten
- Poststelle, Service-Einheiten und Rechtsantragstelle Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Do 8:30–15 Uhr; Fr 8:30–14 Uhr
+49 331 27188-0 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sgp.brandenburg.de
- Fax
- +49 331 27188-444
- Website des Gerichts
- sozialgerichtsbarkeit.brandenburg.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Rangsdorf zuständig?
Für Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) ist das Sozialgericht Potsdam zuständig, Rubensstraße 8, 14467 Potsdam, Telefon +49 331 27188-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Rangsdorf?
Zur Gemeinde Rangsdorf gehören die Postleitzahlen 15834. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Potsdam geöffnet?
Servicezeiten: Poststelle, Service-Einheiten und Rechtsantragstelle Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Rangsdorf geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Potsdam ist Mo–Do 8:30–15 Uhr; Fr 8:30–14 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).