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Zossen · Landkreis Teltow-Fläming · 21.412 Einwohner

Sozialgericht für Zossen

Zuständig ist das Sozialgericht Potsdam mit Sitz in Potsdam.

Postleitzahlen in Zossen: 15806

Sozialgericht Potsdam

Anschrift
Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
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Servicezeiten
Poststelle, Service-Einheiten und Rechtsantragstelle Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8:30–15 Uhr; Fr 8:30–14 Uhr
+49 331 27188-0
Fax
+49 331 27188-444

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Zossen zuständig?

Für Zossen (Landkreis Teltow-Fläming) ist das Sozialgericht Potsdam zuständig, Rubensstraße 8, 14467 Potsdam, Telefon +49 331 27188-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Zossen?

Zur Gemeinde Zossen gehören die Postleitzahlen 15806. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Potsdam geöffnet?

Servicezeiten: Poststelle, Service-Einheiten und Rechtsantragstelle Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Zossen geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Potsdam ist Mo–Do 8:30–15 Uhr; Fr 8:30–14 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Potsdam