Sozialgerichte.org

Stahnsdorf · Landkreis Potsdam-Mittelmark · 16.087 Einwohner

Sozialgericht für Stahnsdorf

Zuständig ist das Sozialgericht Potsdam mit Sitz in Potsdam.

Postleitzahlen in Stahnsdorf: 14532

Sozialgericht Potsdam

Anschrift
Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
Auf der Karte zeigen
Servicezeiten
Poststelle, Service-Einheiten und Rechtsantragstelle Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8:30–15 Uhr; Fr 8:30–14 Uhr
+49 331 27188-0
Fax
+49 331 27188-444

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Stahnsdorf zuständig?

Für Stahnsdorf (Landkreis Potsdam-Mittelmark) ist das Sozialgericht Potsdam zuständig, Rubensstraße 8, 14467 Potsdam, Telefon +49 331 27188-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Stahnsdorf?

Zur Gemeinde Stahnsdorf gehören die Postleitzahlen 14532. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Potsdam geöffnet?

Servicezeiten: Poststelle, Service-Einheiten und Rechtsantragstelle Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Stahnsdorf geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Potsdam ist Mo–Do 8:30–15 Uhr; Fr 8:30–14 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Potsdam