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Schönwalde-Glien · Landkreis Havelland · 10.523 Einwohner

Sozialgericht für Schönwalde-Glien

Zuständig ist das Sozialgericht Potsdam mit Sitz in Potsdam.

Postleitzahlen in Schönwalde-Glien: 14621

Sozialgericht Potsdam

Anschrift
Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
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Servicezeiten
Poststelle, Service-Einheiten und Rechtsantragstelle Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8:30–15 Uhr; Fr 8:30–14 Uhr
+49 331 27188-0
Fax
+49 331 27188-444

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Schönwalde-Glien zuständig?

Für Schönwalde-Glien (Landkreis Havelland) ist das Sozialgericht Potsdam zuständig, Rubensstraße 8, 14467 Potsdam, Telefon +49 331 27188-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schönwalde-Glien?

Zur Gemeinde Schönwalde-Glien gehören die Postleitzahlen 14621. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Potsdam geöffnet?

Servicezeiten: Poststelle, Service-Einheiten und Rechtsantragstelle Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Schönwalde-Glien geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Potsdam ist Mo–Do 8:30–15 Uhr; Fr 8:30–14 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Potsdam