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Wustermark · Landkreis Havelland · 11.024 Einwohner

Sozialgericht für Wustermark

Zuständig ist das Sozialgericht Potsdam mit Sitz in Potsdam.

Postleitzahlen in Wustermark: 14641

Sozialgericht Potsdam

Anschrift
Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
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Servicezeiten
Poststelle, Service-Einheiten und Rechtsantragstelle Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8:30–15 Uhr; Fr 8:30–14 Uhr
+49 331 27188-0
Fax
+49 331 27188-444

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Wustermark zuständig?

Für Wustermark (Landkreis Havelland) ist das Sozialgericht Potsdam zuständig, Rubensstraße 8, 14467 Potsdam, Telefon +49 331 27188-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Wustermark?

Zur Gemeinde Wustermark gehören die Postleitzahlen 14641. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Potsdam geöffnet?

Servicezeiten: Poststelle, Service-Einheiten und Rechtsantragstelle Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Wustermark geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Potsdam ist Mo–Do 8:30–15 Uhr; Fr 8:30–14 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Potsdam