Berlin
Sozialgericht Berlin
Zuständig für 12 Bezirke.
Kontakt
- Anschrift
- Sozialgericht Berlin
Invalidenstraße 52
10557 Berlin
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 30 90227-0
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9–13 Uhr
+49 30 90227-0 - E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@sg.berlin.de
- Fax
- +49 30 39748630
- Website des Gerichts
- berlin.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gerichtsbezirk
Für diese Orte ist das Sozialgericht Berlin zuständig, festgelegt in § 6 Justizgesetz Berlin.
- Mitte
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Pankow
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Neukölln
- Treptow-Köpenick
- Marzahn-Hellersdorf
- Lichtenberg
- Reinickendorf
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Sozialgericht Berlin?
Anschrift: Invalidenstraße 52, 10557 Berlin. Telefon: +49 30 90227-0. E-Mail (Poststelle): verwaltung@sg.berlin.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Hat das Sozialgericht Berlin eine Rechtsantragstelle?
Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–13 Uhr. Telefon: +49 30 90227-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.