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Mecklenburg-Vorpommern

Sozialgericht Neubrandenburg

Zuständig für 202 Städte und Gemeinden mit rund 326.271 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Neubrandenburg
Gerichtsstraße 8
17033 Neubrandenburg
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Servicezeiten
Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30 Uhr; Di 9–12 und 13–17 Uhr (15:30–17 Uhr nur nach telefonischer Terminabsprache); Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Siehe Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
+49 395 5444-500
Fax
+49 395 5444-545
Website des Gerichts
mv-justiz.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Neubrandenburg zuständig, festgelegt in § 8 Gerichtsstrukturgesetz Mecklenburg-Vorpommern.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Neubrandenburg?

Anschrift: Gerichtsstraße 8, 17033 Neubrandenburg. Telefon: +49 395 5444-500. Servicezeiten: Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30 Uhr; Di 9–12 und 13–17 Uhr (15:30–17 Uhr nur nach telefonischer Terminabsprache); Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): verwaltung@sg-neubrandenburg.mv-justiz.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Neubrandenburg zuständig?

Für 202 Städte und Gemeinden, darunter Neubrandenburg, Waren (Müritz), Neustrelitz, Anklam, Pasewalk, Demmin, Torgelow, Ueckermünde und weitere.

Hat das Sozialgericht Neubrandenburg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Siehe Öffnungszeiten der Geschäftsstelle. Telefon: +49 395 5444-500. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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