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Mecklenburg-Vorpommern

Sozialgericht Stralsund

Zuständig für 183 Städte und Gemeinden mit rund 360.206 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Stralsund
Frankendamm 17
18439 Stralsund
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Servicezeiten
Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30 Uhr; Di 9–16:30 Uhr (nach telefonischer Absprache bis 17:30 Uhr); Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Siehe Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
+49 3831 205-0
Fax
+49 3831 205-799
Website des Gerichts
mv-justiz.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Stralsund zuständig, festgelegt in § 8 Gerichtsstrukturgesetz Mecklenburg-Vorpommern.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Stralsund?

Anschrift: Frankendamm 17, 18439 Stralsund. Telefon: +49 3831 205-0. Servicezeiten: Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30 Uhr; Di 9–16:30 Uhr (nach telefonischer Absprache bis 17:30 Uhr); Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): verwaltung@sg-stralsund.mv-justiz.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Stralsund zuständig?

Für 183 Städte und Gemeinden, darunter Greifswald, Stralsund, Ribnitz-Damgarten, Bergen auf Rügen, Wolgast, Grimmen, Sassnitz, Barth und weitere.

Hat das Sozialgericht Stralsund eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Siehe Öffnungszeiten der Geschäftsstelle. Telefon: +49 3831 205-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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