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Schleswig-Holstein

Sozialgericht Kiel

Zuständig für 87 Städte und Gemeinden mit rund 463.086 Einwohnern.

Ab 01.11.2027: Übernimmt den Bezirk des Sozialgerichts Schleswig, das als Zweigstelle weitergeführt wird. Rechtsgrundlage: §§ 58, 92 LJG Schleswig-Holstein. Bis dahin gelten die Angaben unten.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107 a
24116 Kiel
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Rechtsantragstelle
täglich 9–12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
+49 431 237265-0
E-Mail (Poststelle)
verwaltung@sg-kiel.landsh.de
Fax
+49 431 237265-10
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Kiel zuständig, festgelegt in § 58 Landesjustizgesetz Schleswig-Holstein.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Kiel?

Anschrift: Kronshagener Weg 107 a, 24116 Kiel. Telefon: +49 431 237265-0. E-Mail (Poststelle): verwaltung@sg-kiel.landsh.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Kiel zuständig?

Für 87 Städte und Gemeinden, darunter Kiel, Neumünster, Preetz, Schwentinental, Plön, Heikendorf, Schönkirchen, Schönberg (Holstein) und weitere.

Hat das Sozialgericht Kiel eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: täglich 9–12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Telefon: +49 431 237265-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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