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Schleswig-Holstein

Sozialgericht Itzehoe

Zuständig für 276 Städte und Gemeinden mit rund 591.414 Einwohnern.

Ab 01.09.2027: Übernimmt den Bezirk des Sozialgerichts Lübeck, das als Zweigstelle weitergeführt wird. Rechtsgrundlage: §§ 58, 92 LJG Schleswig-Holstein. Bis dahin gelten die Angaben unten.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Itzehoe
Lornsenplatz 1
25524 Itzehoe
Auf der Karte zeigen
Rechtsantragstelle
täglich 9–12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
+49 4821 66-0
Fax
+49 4821 66-2352
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Itzehoe zuständig, festgelegt in § 58 Landesjustizgesetz Schleswig-Holstein.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Itzehoe?

Anschrift: Lornsenplatz 1, 25524 Itzehoe. Telefon: +49 4821 66-0. E-Mail (Poststelle): verwaltung@sg-itzehoe.landsh.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Itzehoe zuständig?

Für 276 Städte und Gemeinden, darunter Elmshorn, Pinneberg, Wedel, Itzehoe, Quickborn, Heide, Schenefeld, Uetersen und weitere.

Hat das Sozialgericht Itzehoe eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: täglich 9–12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Telefon: +49 4821 66-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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