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Schleswig-Holstein

Sozialgericht Schleswig

Zuständig für 422 Städte und Gemeinden mit rund 749.885 Einwohnern.

Aufhebung zum 01.11.2027: Das Sozialgericht Schleswig wird aufgehoben und als Zweigstelle des Sozialgerichts Kiel weitergeführt. Rechtsgrundlage: §§ 58, 92 LJG Schleswig-Holstein. Bis dahin gelten die Angaben unten.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Schleswig
Brockdorff-Rantzau-Straße 13
24837 Schleswig
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Rechtsantragstelle
täglich 9–12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
+49 4621 86-0
Fax
+49 4621 86-1022
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Schleswig zuständig, festgelegt in § 58 Landesjustizgesetz Schleswig-Holstein.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Schleswig?

Anschrift: Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig. Telefon: +49 4621 86-0. E-Mail (Poststelle): verwaltung@sg-schleswig.landsh.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Schleswig zuständig?

Für 422 Städte und Gemeinden, darunter Flensburg, Rendsburg, Schleswig, Husum, Eckernförde, Sylt, Kronshagen, Harrislee und weitere.

Hat das Sozialgericht Schleswig eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: täglich 9–12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Telefon: +49 4621 86-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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