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Niedersachsen

Sozialgericht Lüneburg

Zuständig für 183 Städte und Gemeinden mit rund 897.222 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 16
21337 Lüneburg
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Servicezeiten
Mo–Do 9–12 Uhr und 14–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr
+49 4131 8545-300
Fax
+49 5141 5937-32700

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Lüneburg zuständig, festgelegt in § 82 Niedersächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Lüneburg?

Anschrift: Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg. Telefon: +49 4131 8545-300. Servicezeiten: Mo–Do 9–12 Uhr und 14–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): sglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Lüneburg zuständig?

Für 183 Städte und Gemeinden, darunter Lüneburg, Celle, Seevetal, Buchholz in der Nordheide, Winsen (Luhe), Uelzen, Walsrode, Neu Wulmstorf und weitere.

Hat das Sozialgericht Lüneburg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr. Telefon: +49 4131 8545-300. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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