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Niedersachsen

Sozialgericht Hannover

Zuständig für 148 Städte und Gemeinden mit rund 1.790.602 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
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Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr
+49 511 89750-162
Fax
+49 5141 5937-31400
Postanschrift
Postfach 2 29
30002 Hannover

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Hannover zuständig, festgelegt in § 82 Niedersächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Hannover?

Anschrift: Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover. Telefon: +49 511 89750-0. E-Mail (Poststelle): sgh-poststelle@justiz.niedersachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Hannover zuständig?

Für 148 Städte und Gemeinden, darunter Hannover, Garbsen, Hameln, Langenhagen, Neustadt am Rübenberge, Lehrte, Laatzen, Wunstorf und weitere.

Hat das Sozialgericht Hannover eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr. Telefon: +49 511 89750-162. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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