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Niedersachsen

Sozialgericht Hildesheim

Zuständig für 102 Städte und Gemeinden mit rund 786.738 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Hildesheim
Otto-Franzius-Straße 2
31137 Hildesheim
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr
+49 5121 9137-5
Fax
+49 5141 5937-34400
Postanschrift
Postfach 10 11 53
31111 Hildesheim

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Hildesheim zuständig, festgelegt in § 82 Niedersächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Hildesheim?

Anschrift: Otto-Franzius-Straße 2, 31137 Hildesheim. Telefon: +49 5121 9137-5. Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): sghi-poststelle@justiz.niedersachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Hildesheim zuständig?

Für 102 Städte und Gemeinden, darunter Göttingen, Hildesheim, Einbeck, Northeim, Hann. Münden, Osterode am Harz, Duderstadt, Sarstedt und weitere.

Hat das Sozialgericht Hildesheim eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr. Telefon: +49 5121 9137-5. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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