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Northeim · Landkreis Northeim · 27.326 Einwohner

Sozialgericht für Northeim

Zuständig ist das Sozialgericht Hildesheim mit Sitz in Hildesheim.

Postleitzahlen in Northeim: 37154

Sozialgericht Hildesheim

Anschrift
Sozialgericht Hildesheim
Otto-Franzius-Straße 2
31137 Hildesheim
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr
+49 5121 9137-5
Fax
+49 5141 5937-34400
Postanschrift
Postfach 10 11 53
31111 Hildesheim

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Northeim zuständig?

Für Northeim (Landkreis Northeim) ist das Sozialgericht Hildesheim zuständig, Otto-Franzius-Straße 2, 31137 Hildesheim, Telefon +49 5121 9137-5.

Welche Postleitzahlen gehören zu Northeim?

Zur Gemeinde Northeim gehören die Postleitzahlen 37154. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Hildesheim geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Northeim geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Hildesheim ist Mo–Fr 9–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Hildesheim